FAQ

Ich will ein Feuerwerk und jetzt?
Ruft uns an ☺ Nein, Spaß bei Seite. Am schnellsten und einfachsten kann ich euch alles rund ums Feuerwerk am Telefon erklären. Sobald die Location, eure Wünsche und das Budget grob festgelegt wurde, schicke ich euch unverbindliche Angebote per Mail mit allen Hinweisen, die ihr benötigt. Alles weiter wird dann üblicherweise per Mail geschehen.

Muss ein Feuerwerk genehmigt werden?
Wenn ihr ein Feuerwerk zum selbstzünden von uns kauft, müsst ihr eine Genehmigung bei der zuständigen Stadt/Gemeinde einholen. Ein entsprechendes Formular bekommt ihr von uns.
Wenn ihr uns „komplett“ bucht, müsst ihr euch um nichts kümmern. Wir übernehmen alle Genehmigungen und Anmeldungen bei den Behörden für euch. Sozusagen das Rund-um-sorglos-Paket ☺

Wie viel kostet ein Feuerwerk?
Da wir ausschließlich Feuerwerke individuell komponieren und der Preis auch abhängig von der Location ist, kann man diese Frage leider nicht pauschal beantworten.

Bekomme ich von euch auch Feuerwerk zum selbst anzünden?
Jupp.

Was ist wenn es regnet oder schneit?
„Was nützt die schönste Feuerwerkskunst, wenn´s Englein dir auf Zündschnur brunst…“. Das kann bei uns nicht passieren, da wir bei Regen oder Schneefall alles Wasserdicht verpacken.

Was passiert bei Sturm?
Bei Sturm (Wind >32,4 kmh) kann ein Feuerwerk leider nicht statt finden.

Ist ein Feuerwerk gefährlich?
Ja ist es. Da es sich um Pyrotechnik bzw. Feuerwerk handelt, muss man von einer Grundgefahr ausgehen. Natürlich ist es unser oberstes Ziel ein Maximum an Sicherheit herzustellen. Eine 100%-ige Sicherheit gibt es bei Feuerwerken jedoch nicht. Trotzdem können wir mit Stolz behaupten, dass noch nie etwas vorgefallen ist.

Was ist wenn etwas passiert?
Für den Ernstfall sind wir aber natürlich versichert!

Wo und wann kann mein Feuerwerk stattfinden?
Wo: Letztendlich kann ein Feuerwerk (fast) überall gezündet werden. Feuerwerke sind jedoch stark davon abhängig, wie die Gegebenheiten vor Ort sind.
Wann: Grundsätzlich müssen Feuerwerke bis zu folgenden Uhrzeiten beendet sein:

  • Während der Sommerzeit bis 22:30 Uhr
  • In den Monaten Mai, Juni, Juli bis 23:00 Uhr
  • Während der Winterzeit bis 22:00 Uhr

Ausnahmegenehmigungen können natürlich gestellt werden, kosten aber unnötig Geld! Ist die Uhrzeit einmal festgelegt, kann dieser auch nicht mehr verschoben werden!